AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online Print Summit (OPS) 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer des Online Print Summits (OPS) 2026 

Bedingungen für die Online-Anmeldung zum Online Print Summit 2026

§ 1 Gegenstand

(1) Diese Bedingungen gelten für die Online-Anmeldung zum Online Print Summit am 12. und 13. März 2026 in München (im Folgenden: Veranstaltung) sowie für die Nutzung der Community-App und zur Registrierung. Die Veranstaltung wird ausgerichtet von der zipcon consulting GmbH, Am Buchenhain 4, 45239 Essen und der Verband Druck und Medien Beratung GmbH, Einsteinring 1a, 85609 Aschheim b. München.

(2) Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmen und deren Mitarbeiter (Teilnehmer). Eine Teilnahme für Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

(3) Die Online-Anmeldung sowie die Nutzung der Community-App erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Bei Nutzung der Community-App gelten gegebenenfalls zusätzlich die Nutzungsbedingungen des Softwareentwicklers (TeksMobile Australia Pty Ltd., 1/10-14 Boyle St, Sutherland, NSW 2232, Australia). Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers oder eines Dritten werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung für die Veranstaltung findet online unter der URL www.online-print-summit.com sowie über die Community-App statt. Die Repräsentation der Veranstaltung unter dieser URL stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, die Anmeldung durchzuführen.

(2) Der Teilnehmer gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags über die Teilnahme an der Veranstaltung ab, indem er nach Durchführung der Online-Anmeldung auf den Button „place order“ klickt.

(3) Der Vertrag über die Teilnahme kommt zustande, wenn die Veranstalter ausdrücklich die Annahme des Angebots des Teilnehmers erklären (Teilnahmebestätigung). Bei Bezahlung über den Zahlungsanbieter Stripe erfolgt die Annahme automatisch mit erfolgter Zahlung.

§ 3 Veranstaltungsprogramm

(1) Das Veranstaltungsprogramm ergibt sich aus der Programmübersicht, die unter https://www.online-print-summit.com/programm/ online sowie über die App abgerufen werden kann.

(2) Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen rechtzeitig unter https://www.online-print-summit/programm/ sowie über die App mitzuteilen.

(3) Änderungen nach Ziffer 3 Abs. 2 berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.

§ 4 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr wird im Anmeldeprozess angezeigt. Alle genannten Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

(2) Für Mitglieder des zipcon-Freundeskreises, der bvdm-Landesverbände, der Fogra, des Verbands Druck & Medien Österreich, dpsuisse/viscom, der VIGC, INTERGRAF, der Assografici, der Febelgra, des Verbandes der Schweizer Druckindustrie sowie der Initiative Online Print können rabattierte Teilnahmegebühren gelten. Die Mitgliedschaft ist auf Anforderung vor der Teilnahme in geeigneter Weise nachzuweisen.

(3) Mit der Teilnahmegebühr wird die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm, einschließlich der angebotenen Begleitmaterialien (sofern nach Maßgabe des § 6 durch die Rechteinhaber freigegeben), die Pausengetränke, das Mittagessen und das Abendprogramm abgegolten. Kosten für Anreise und Übernachtung trägt der Teilnehmer selbst.

(4) Die Zahlung erfolgt über die Zahlungsmethode „Stripe“. Dabei werden die Zahlungsdienstleistungen durch die Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland, erbracht. Diese unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement: https://stripe.com/de-ch/connect-account/legal), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service: https://stripe.com/de/legal) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Begriff „Stripe Services Agreement“). Um die Zahlungsdienstleistungen von Stripe nutzen zu können, ist es erforderlich, dass der Kunde die abgefragten Informationen vollständig und korrekt angibt. Sollte der Kunde unvollständige oder fehlerhafte Angaben machen, kann dies dazu führen, dass die Zahlungsdienste von Stripe nicht genutzt und eine Zahlung nicht autorisiert werden kann.

(5) Der Teilnehmer erhält eine Rechnung per E-Mail an die von ihm im Rahmen des Anmelde- und Bezahlprozesses hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse. Die Angaben auf der Rechnung ergeben sich aus den Angaben des Teilnehmers, die er im Rahmen des Anmelde- und Bezahlprozesses gemacht hat. Sollte der Teilnehmer fehlerhafte Angaben insbesondere zur Firmierung des Unternehmens gemacht haben und eine nachträgliche Änderung der entsprechenden Rechnung wünschen, ist dies nur durch eine Kontaktaufnahme mit den Veranstaltern [contact@online-print-summit.com] und gegen eine entsprechende Änderungsgebühr möglich.

§ 5 Community-App und Teilnahme

(1) Um an der Veranstaltung teilzunehmen, muss sich der Teilnehmer neben der Anmeldung auch für die Community-App registrieren. Der Teilnehmer kann die Community-App auf einem unterstützten Endgerät installieren oder diese über einen unterstützen Browser bedienen.

(2) Für die Erstellung eines Kontos in der Community-App (Teilnehmerkonto) muss der Teilnehmer unter anderem seinen Vor- und Nachnamen, eine gültige geschäftliche E-Mail-Adresse sowie sein Unternehmen angeben. Die E-Mail-Adresse stellt zusammen mit einem automatisch generierten Passcode die Zugangsdaten für die Community-App dar. Der Passcode wird dem Teilnehmer bei Anmeldung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, weitere Informationen über sich (wie z.B. die Position) in seinem Teilnehmerkonto freiwillig zu hinterlegen, die als Profil für andere Teilnehmer sichtbar sind.

(3) Der Teilnehmer versichert, dass die bei der Registrierung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die Nutzung von Fantasienamen oder Pseudonymen ist unzulässig. Eine Mehrfachregistrierung ist nicht erlaubt.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist es ihm untersagt, diese an Dritte weiterzugeben oder Dritten auf anderem Wege den Zugang zum Teilnehmerkonto zu ermöglichen. Sollte der Teilnehmer Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kundenkontos durch Dritte haben, ist er verpflichtet, die Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen.

(5) Der Teilnehmer kann über die Community-App Informationen zur Veranstaltung einsehen und Inhalte mit anderen Teilnehmern teilen.

(6) Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist ohne Vorlage der Teilnahmebestätigung in der Community-App im Rahmen der Vor-Ort-Registrierung nicht möglich.

§ 6 Sendung einer Ersatzperson, Rücktritt und Ausfall der Veranstaltung

(1) Kann der Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen, ist er berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen, die statt seiner an der Veranstaltung teilnimmt. Die Ersatzperson muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter benannt werden. Hierzu sind die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben vor Veranstaltungsbeginn an contact@online-print-summit.com zu senden. In diesem Falle entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht. Die Ersatzperson muss sich gemäß § 5 dieser AGB für die Community-App registrieren, um zur Veranstaltung zugelassen zu werden.

(2) Tritt der Teilnehmer von seiner Anmeldung zurück und benennt er nicht rechtzeitig eine Ersatzperson nach Abs. 1, wird grundsätzlich die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Allerdings werden wir in Abhängigkeit vom Datum der Stornierung wie folgt einen Teil der Teilnahmegebühr erstatten:
• bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: die gezahlte Teilnahmegebühr abzüglich 50%;
• weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Erstattung.

(3) Die Veranstalter behalten sich vor, die Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund ganz oder teilweise abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn den Veranstaltern unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Konferenz nicht zumutbar ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerischen Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod von Personen, die für Inhalte und Durchführung der Veranstaltung wesentlich sind.

(4) Wird die Veranstaltung nach Maßgabe von Absatz 3 abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung. Für bereits geleistete Zahlungen können Teilnehmer Erstattung verlangen. Bei Abbruch der Veranstaltung erhalten Teilnehmer eine dem Umfang der entgangenen Programmpunkte angemessene anteilige Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen den Teilnehmern nicht zu, soweit die Veranstalter den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten haben.

(5) Nicht als Absage gilt eine ersatzweise Durchführung der Veranstaltung als virtuelles und damit digitales Event.

§ 7 Veranstaltungsunterlagen und Aufnahmen

(1) Im Zusammenhang mit der Veranstaltung an die Teilnehmer ausgehändigte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen oder Veröffentlichungen sind nicht gestattet. Eine Nutzung der Unterlagen ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch zulässig.

(2) Bild- und Tonaufzeichnungen zu kommerziellen Zwecken sind während der Veranstaltung nicht gestattet. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit im Rahmen der Nutzung der Community-App Bildaufnahmen von der Veranstaltung zu machen, die allen weiteren Teilnehmern über die Community-App zur Verfügung gestellt werden können.

(3) Der Veranstalter wird während der Veranstaltung Fotos anfertigen, auf denen auch Teilnehmer zu sehen sind. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das Recht ein, von ihm anlässlich seiner Teilnahme am Online Print Summit durch die Veranstalter angefertigte Fotos zur Berichterstattung über diese Veranstaltung sowie zur Bewerbung künftiger ähnlicher Veranstaltungen der Veranstalter, insbesondere auf den Webseiten online-print-summit.com, www.beyond-print.de, zipcon.de, den Webseiten der Verbände Druck und Medien sowie bvdm-online.de online sowie in jeder gedruckten Form sowie in sozialen Netzwerken zeitlich und örtlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten.

(4) Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Namensnennung.

(5) Eine Vergütung für die unter Abs. 3 eingeräumten Rechte erhält der Teilnehmer nicht.

§ 8 Haftung

(1) Die Veranstalter haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Veranstalter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen haften die Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Veranstalter.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sponsoren und Partner des Online Print Summit (OPS) 2026

§1 Geltungsbereich und Gegenstand

(1) Diese Bedingungen gelten für die Beteiligung interessierter Unternehmen als Partner, Start-Up-Partner sowie als Supporter (nachfolgend auch „OPS-Beteiligte“) am Online Print Summit (OPS). Die Veranstaltung findet am 12. und 13. März 2026 in München statt und wird ausgerichtet von der zipcon consulting GmbH, Am Buchenhain 4, 45239 Essen und der Verband Druck und Medien Beratung GmbH, Einsteinring 1a, 85609 Aschheim b. München (nachfolgend „Veranstalter“).

(2) Der Online Print Summit bietet Unternehmen der Zulieferindustrie sowie Druckdienstleistern die Möglichkeit, sich im Rahmen der Veranstaltung zu präsentieren. Grundlage dafür sind die angebotenen Partnerpakete, die für Partner zusätzlich buchbaren Formate  sowie die angebotenen Supporterpakete.

(3) Partner- und Supporterpakete können ausschließlich über die Website online-print-summit.com und über das darin eingesetzte Eventtool gebucht werden.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Die Veranstalter bieten den OPS-Beteiligten paketbasierte Leistungen an. Die Pakete bestehen aus Bausteinen zur Sichtbarkeit, Interaktion und Markenwirkung. Typische Leistungsbereiche sind insbesondere:

  • Ausstellungs- und Präsenzleistungen
  • Ticketkontingente (inklusive und/oder rabattierte Tickets)
  • Sichtbarkeit in Veranstaltungsmedien (z.B. Webs, Event-App, Programm, Partner-Übersichten, Partner-Wall, gedruckte Materialien)
  • Redaktionelle und werbliche Einbindungen vor, während und nach dem Event (z.B. Social Media, Newsletter, beyond-print.de, vdm-beratung.de)
  • Zugang zu Community-/Networking-Tools (z.B. Event-App mit Matchmaking/Content-Optionen)
  • Möglichkeiten zur Bereitstellung von Materialien (z.B. Goodie-Bag)
  • Teilnahme an Networking-Formaten (z.B. Abendveranstaltungen) sowie ggf. optionale Executive- bzw. C-Level Formate

(2) Der konkrete Leistungsumfang, Paketbezeichnungen, -inhalte, -mengen, -größen, -preise, Rabattierungen, Fristen sowie verfügbare Zusatzoptionen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der zum Buchungszeitpunkt auf der Veranstaltungswebsite und im Buchungstool veröffentlichten Leistungs- und Paketbeschreibung sowie aus der Buchungs-/Auftragsbestätigung. Diese Unterlagen werden Bestandteil des Vertrages. Aktualisierungen auf der Website wirken nur für künftige Buchungen.

(3) Maßgeblich ist die Fassung der Leistungs- und Paketbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung; etwaige spätere Änderungen entfalten nur für künftige Buchungen Wirkung.

(4) Sofern ein Paket mit einem Stand gebucht ist, ist die Nutzung des gebuchten Standes durch mehrere Unternehmen gleichzeitig (z. B. durch gemeinsames Branding, doppelte Präsenz oder Doppellogos) nicht gestattet. Jede Standfläche ist exklusiv für den offiziell angemeldeten OPS-Beteiligten vorgesehen. Eine Übertragung der Standfläche an Dritte ist ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Veranstalter zulässig.

(5) Redaktionelle Hoheit, Platzierung und Gestaltung obliegen den Veranstaltern. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Platzierungen, Zeitfenster, Formate, Reichweiten oder Nennungsumfänge, sofern nicht ausdrücklich im jeweiligen gebuchten Leistungspaket zugesichert. Die Veranstalter können Inhalte kuratieren, zusammenfassen, anpassen oder ablehnen, wenn diese gegen Vorgaben, rechtliche Anforderungen oder technische Spezifikationen verstoßen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Buchung der Partner- und Supporterpakete erfolgt über die Website des Online Print Summits und das darin genutzte Buchungstool.

(2) Mit der Bestätigung der Online-Buchung durch die Veranstalter kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sonderplatzierungen und Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bestätigung der Vertragspartner.

(3) Die vertraglich vereinbarten Leistungen gelten ab dem Zeitpunkt als anteilig erbracht, zu dem ein OPS-Beteiligter erstmals öffentlich im Rahmen des OPS 2026 genannt wird – insbesondere durch Veröffentlichung seines Logos auf der Veranstaltungswebsite, in Social Media, im Programm oder anderen offiziellen Kommunikationsmitteln des OPS. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch der Leistungszeitraum für die Veranstalter.

(4) Die Veranstalter besitzen ein Sonderkündigungsrecht und können in Einzelfällen bereits getätigte Buchungen einseitig aufkündigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Sonderkündigung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchung schriftlich erfolgt. Die Veranstalter dürfen insbesondere solchen OPS-Beteiligten kündigen, die nicht mit den Werten des Online Print Summits und der Veranstalter übereinstimmen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Kreditkarte über das Buchungsportal auf der OPS-Website.

(2) Die Preise für die jeweiligen Pakete werden beim Bestellprozess angezeigt und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(3) Die Veranstalter können Frühbucherrabatte gewähren. Diese werden in der Regel ausschließlich für Partnerpakete gewährt und sind nur gültig, wenn die Zahlung innerhalb des angegebenen Frühbucherzeitraums vollständig erfolgt. Bei verspäteter Zahlung wird der reguläre Preis fällig.

(4) Nach Zahlungseingang wird eine elektronische Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gemäß § 14 UStG bereitgestellt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des OPS-Beteiligten

(1) Der OPS-Beteiligte verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (z. B. Logos, Texte, Bildmaterialien, Unternehmensinformationen) vollständig, in geeigneter Qualität und innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Fristen bereitzustellen und sicherzustellen, dass er die hierfür erforderlichen Rechte innehat.

(2) Der OPS-Beteiligte trägt dafür Sorge, dass sein gebuchter Ausstellungsstand zum vereinbarten Zeitpunkt ordnungsgemäß aufgebaut sowie bis zum offiziellen Veranstaltungsende durch eigenes Personal oder Beauftragte kontinuierlich bespielt wird, sofern er ein Paket mit dieser Leistung gebucht hat. Der rechtzeitige Abbau nach Veranstaltungsende ist ebenso sicherzustellen.

(3) Unterbleiben diese Mitwirkungen ganz oder teilweise, entbindet dies die Veranstalter nicht von der Vertragspflicht, kann jedoch die Leistungserbringung einschränken oder unmöglich machen. Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz bestehen in diesem Fall nicht.

§ 6 Veranstaltungsunterlagen und Aufnahmen

(1) Die Veranstalter können während der Veranstaltung Fotos und Videos anfertigen, auf denen auch OPS-Beteiligten zu sehen sind. Der OPS-Beteiligte räumt den Veranstaltern das Recht ein, von ihm anlässlich seiner Teilnahme am Online Print Summit durch die Veranstalter angefertigte Fotos und Videos zur Berichterstattung über diese Veranstaltung sowie zur Bewerbung künftiger ähnlicher Veranstaltungen der Veranstalter, insbesondere auf den Webseiten online-print-summit.com, www.beyond-print.de, zipcon.de, den Webseiten der Verbände Druck und Medien sowie bvdm-online.de online sowie in jeder gedruckten Form sowie in sozialen Netzwerken zeitlich und örtlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten.

(2) Eine Vergütung für die unter Abs. 1 eingeräumten Rechte erhalten OPS-Beteiligte nicht.

§ 7 Änderungen des Veranstaltungsformats

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Programmänderungen, Zeitplananpassungen oder Ortswechsel vorzunehmen, sofern diese organisatorisch erforderlich und dem OPS-Beteiligten zumutbar sind. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder behördlichen Auflagen.

§ 8 Stornierungsbedingungen und Entsendung eines Ersatzpartners

(1) Der OPS-Beteiligte kann eine getätigte Buchung bis 30 Kalendertage nach der Buchung kostenfrei stornieren, sofern bis dahin keine werbliche Nennung erfolgt ist. Bei späterer Stornierung und bis zum 31. Dezember 2025 wird eine Gebühr von 50 % des Paketpreises fällig. Bei einer Stornierung ab dem 1. Januar 2026 wird der Betrag in voller Höhe einbehalten. Eine Rückerstattung bei Nicht-Erscheinen erfolgt nicht.

(2) Die Einsetzung eines Ersatzpartners ist nur mit schriftlicher Zustimmung des der Veranstalter möglich.

§ 9 Absage der Veranstaltung

(1) Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsbedenken, epidemischen/pandemischen Lagen, technischer Unmöglichkeit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die planmäßige Durchführung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

(2) Im Falle einer kompletten Absage vor Veranstaltungsbeginn werden bereits geleistete Zahlungen der Partner anteilig zurückerstattet. Dies erfolgt nach Abzug bereits entstandener, nicht stornierbarer Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der gebuchten Leistung stehen (z. B. Werbematerialien, digitale Leistungen, vorab produzierte Inhalte). Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz, insbesondere von Folgeschäden, Umsatzverlusten oder Reisekosten, ist ausgeschlossen.

(3) Sollte die Veranstaltung verschoben oder in digitaler bzw. hybrider Form durchgeführt werden, behalten gebuchte Leistungen – angepasst an das neue Format – ihre Gültigkeit. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern die wesentlichen Leistungsbestandteile erhalten bleiben.

§ 10 Haftungsausschluss

(1) Die Veranstalter haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Veranstalter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Veranstalter auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag des gebuchten Pakets.

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter.

§ 11 Datenschutz

Die im Zuge der Registrierung und Paketbuchung erhobenen Daten werden zur Abwicklung der Zusammenarbeit sowie für die Eventkommunikation verwendet. Es gelten die Datenschutzbestimmungen auf der Veranstaltungswebsite.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist München.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.